Änderungen zwischen den Fassungen
§ 24neu
IV. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 24.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, BGBl. II Nr. 226/2023 außer Kraft.