Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
§ 3.
Die Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich eines Abschnitts der S 6 Semmering Schnellstraße (Section Control-Messstreckenverordnung S 6 Tunnelkette Semmering 2025), BGBl. II Nr. 96/2025, wird aufgehoben.