Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
Risikokategorien
§ 3.
Wesentliche und wichtige Einrichtungen haben sich im Zuge ihrer Risikoanalyse zumindest an folgenden Risikokategorien zu orientieren und bei ihrem Risikomanagementverfahren im Bereich der Cybersicherheit zu berücksichtigen:
1. technologische Risiken,
2. menschliche Risiken,
3. Risiken in der IKT-Lieferkette,
4. standortbezogene Risiken für Netz- und Informationssysteme.
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