Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7neu
Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 7.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal der Universitäten (Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung), BGBl. II Nr. 377/2014, außer Kraft.