Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 zur Satzung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 zur Satzung 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.09.2026 · idF BGBl. II Nr. 293/2026 § 3↗RIS↗
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. September 2026 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.