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Fassungsvergleich zu ÄrzteG 1998××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998) 1
§ 105neu
in Kraft ab 11.11.1998 · idF BGBl. I Nr. 169/1998 § 105↗RIS↗
Unterstützungsleistungen
§ 105.
Aus dem Wohlfahrtsfonds sind neben den im § 98 Abs. 1 angeführten Versorgungsleistungen Krankenunterstützung und sonstige Unterstützungsleistungen zu gewähren.