Änderungen zwischen den Fassungen
§ 120geändert
Organe
§ 120.
Organe der Österreichischen Ärztekammer sind insbesondere
1. die Vollversammlung (§§ 121 und 122),
… 8 unveränderte Absätze
2. der Vorstand (§ 123),
3. der Präsident und drei Vizepräsidenten (§ 125),
4. die Bundeskurien (§ 126),
5. die Bundeskurienobmänner und ihre Stellvertreter (§ 127),
6. das Präsidium (§ 128),
7. die Ausbildungskommission (§ 128a),
8. der Verwaltungsausschuss eines gemeinsamen Wohlfahrtsfonds (§ 134) sowie
9. der Disziplinarrat (§ 140).