Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6geändertText, Z 1 (entfallen), Z 2 (entfallen), Schlussteil (entfallen)
Verordnung über Berufsqualifikationen
§ 6.
Der Bundesminister für Gesundheit hat nach Anhörung der Österreichischen Ärztekammer durch Verordnung nähere Bestimmungen über die gemäß §§ 5 und 5a anzuerkennenden Berufsqualifikationen zu erlassen.