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Fassungsvergleich zu ÄrzteG 1998××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998) 1
§ 80cneu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. I Nr. 156/2005 § 80c↗RIS↗
Wohlerworbene Rechte und Vertrauensschutz
§ 80c.
Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds sowie der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung sind unter Berücksichtigung wohlerworbener Rechte und unter Wahrung des Vertrauensschutzes vorzunehmen.