Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ASG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitzgesetz (ASG) 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. I Nr. 54/2021 § 14↗RIS↗
Internationale Konferenzen
§ 14.
Anlässlich der Abhaltung Internationaler Konferenzen können die in § 11 angeführten Vorrechte und Befreiungen und den an diesen Konferenzen teilnehmenden oder für diese tätigen Personen die in § 12 Abs. 1 Z 1 bis 6 angeführten Vorrechte und Befreiungen eingeräumt werden. § 12 Abs. 3 gilt sinngemäß.