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Fassungsvergleich zu ASG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitzgesetz (ASG) 1
§ 18neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. I Nr. 54/2021 § 18↗RIS↗
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verweisungen
§ 18.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.