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Fassungsvergleich zu ASG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitzgesetz (ASG) 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. I Nr. 54/2021 § 4↗RIS↗
Einräumung der Rechtsfähigkeit
§ 4.
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ist ermächtigt, Internationalen Einrichtungen und von diesen eingerichteten Fonds, soweit erforderlich, durch Verordnung Rechtsfähigkeit gemäß österreichischem Recht einzuräumen.