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Fassungsvergleich zu BaFG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.06.2025 · idF BGBl. I Nr. 76/2023 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Gesetzesziel
§ 1.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, durch Festlegung von verpflichtenden Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu einer Harmonisierung des Binnenmarktes beizutragen. Ein Umfeld mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen soll Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung erleichtern.