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Fassungsvergleich zu BaFG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) 1
§ 40neu
in Kraft ab 28.06.2025 · idF BGBl. I Nr. 76/2023 § 40↗RIS↗
Mitwirkung an der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission
§ 40.
Das Sozialministeriumservice und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz haben an der von der Europäischen Kommission gemäß Art. 28 der Richtlinie (EU) 2019/882 eingerichteten Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Österreichischen Behindertenrates mitzuwirken.