Änderungen zwischen den Fassungen
§ 29neu
Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
§ 29.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Dies gilt nicht für die Verweisungen auf das BHG in den § 20 Abs. 2 und § 21 Abs.1.