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Fassungsvergleich zu BHG 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) 1
§ 120neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. I Nr. 139/2009 § 120↗RIS↗
5. Hauptstück
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verweisungen
§ 120.
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit in den einzelnen Verweisungen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.