Änderungen zwischen den Fassungen
§ 183neu
Intermediäre aus Drittländern
§ 183.
Dieser Abschnitt gilt auch für Intermediäre, die weder ihren Sitz noch ihre Hauptverwaltung in der Europäischen Union haben, wenn sie Dienstleistungen gemäß § 177 Abs. 4 erbringen.
Anmerkung