Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu BörseG 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) 1
§ 96neu
in Kraft ab 03.01.2018 · idF BGBl. I Nr. 107/2017 § 96↗RIS↗
Meldung an ESMA
§ 96.
Die FMA hat ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 105 bis 109 verhängten Verwaltungsstrafen und andere Maßnahmen zu übermitteln.