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Fassungsvergleich zu BPNG 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 (BPNG 2013) 1
§ 1neu
in Kraft ab 12.07.2013 · idF BGBl. I Nr. 113/2013 § 1↗RIS↗
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.