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Fassungsvergleich zu Bundes-LärmG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) 1
§ 2neu
in Kraft ab 05.07.2005 · idF BGBl. I Nr. 60/2005 § 2↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 2.
Dieses Bundesgesetz hat Maßnahmen zum Gegenstand, die sich auf den Umgebungslärm im Freien beziehen, dem Menschen durch
1. Verkehr auf Bundesstraßen,
2. Eisenbahnverkehr,
3. zivilen Flugverkehr oder
4. Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgesetzt sind.