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Fassungsvergleich zu BVergGKonz 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) 1
§ 115neu
in Kraft ab 21.08.2018 · idF BGBl. I Nr. 65/2018 § 115↗RIS↗
Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
§ 115.
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.
Schlagworte
Kündigungsrecht