Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu BVergGKonz 2018××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) 1
§ 29neu
in Kraft ab 21.08.2018 · idF BGBl. I Nr. 65/2018 § 29↗RIS↗
Berichtigung einer Bekanntmachung
§ 29.
Ist eine Berichtigung einer Bekanntmachung erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung.