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Norm
EhrenzeichenG
Fassungen
§ 20 EhrenzeichenG
BGBl
§ 20 EhrenzeichenG
Judikatur
§ 20 EhrenzeichenG
§ 20 EhrenzeichenG
Fassungsvergleich zu
EhrenzeichenG
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Ehrenzeichengesetz (EhrenzeichenG)
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 20
neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF
BGBl. I Nr. 132/2023
§ 20↗
RIS↗
Verwaltungsabgaben
§ 20.
Für die Verleihung von Ehrenzeichen nach diesem Bundesgesetz werden keine Verwaltungsabgaben eingehoben.