Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Erfasste Gesellschaften
§ 4.
Gesellschaften im Sinne des § 1 sind
1. Kapitalgesellschaften,
2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie
3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.