Änderungen zwischen den Fassungen
§ 10baufgehoben
Auslaufen des Investitionsfreibetrages
§ 10b.
Ein Investitionsfreibetrag nach § 10 und nach § 10a kann nur von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor dem 1. Jänner 2001 anfallen.
Anmerkung
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