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Fassungsvergleich zu EU-AHG××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Amtshilfegesetz (EU-AHG) 1
§ 21neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. I Nr. 112/2012 § 21↗RIS↗
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten
§ 21.
Dieses Bundesgesetz steht der Anwendung bi- oder multilateraler Abkommen oder Verwaltungsübereinkommen mit anderen Mitgliedstaaten, die eine über den Rahmen der Amtshilferichtlinie hinausgehende umfassende Zusammenarbeit vorsehen, nicht entgegen.