Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu EU-InfoG××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Informationsgesetz (EU-InfoG) 1
§ 11neu
in Kraft ab 01.01.2012 · idF BGBl. I Nr. 113/2011 § 11↗RIS↗
Informationssicherheit
§ 11.
(1) Im Bereich der Organe der Gesetzgebung ist die Informationssicherheit unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union für den Schutz von EU-Verschlusssachen zu gewährleisten.
(2) Der Zugang zu Dokumenten im Sinne dieses Bundesgesetzes wird entsprechend den Vorschriften des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 und der Geschäftsordnung des Bundesrates gewährt.