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Fassungsvergleich zu EU-MediatG××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Mediations-Gesetz (EU-MediatG) 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.05.2011 · idF BGBl. I Nr. 21/2011 § 4↗RIS↗
Verjährung
§ 4.
Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation hemmen den Ablauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.