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Fassungsvergleich zu EuGB-VVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 19.02.2026 · idF BGBl. I Nr. 5/2026 § 1↗RIS↗
Zweck dieses Gesetzes
§ 1.
Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen.