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Fassungsvergleich zu EuGB-VVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG) 1
§ 9neu
in Kraft ab 19.02.2026 · idF BGBl. I Nr. 5/2026 § 9↗RIS↗
Zusammenarbeit und Informationsaustausch
§ 9.
Die FMA hat bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und der Verordnung (EU) 2023/2631 mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der ESMA zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen.