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Fassungsvergleich zu EWG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 29.02.2024 · idF BGBl. I Nr. 8/2024 § 1↗RIS↗
Kompetenzgrundlage
§ 1.
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Belangen nach dem B-VG zuständige Gesetzgebung bleibt insoweit zuständig für Vorschriften, die mit jenen nach diesem Bundesgesetz nicht in Widerspruch stehen.