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Fassungsvergleich zu FamZeitbG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.03.2017 · idF BGBl. I Nr. 53/2016 § 1↗RIS↗
Leistungsart
§ 1.
Als Leistung wird nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ein Bonus für Väter während der Familienzeit gewährt.