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Fassungsvergleich zu FamZeitbG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.03.2017 · idF BGBl. I Nr. 53/2016 § 10↗RIS↗
Verweisungen
§ 10.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.