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Fassungsvergleich zu FlexKapGG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 179/2023 § 14↗RIS↗
Teilbarkeit des Geschäftsanteils
§ 14.
Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist abweichend von § 79 Abs. 1 GmbHG zulässig, sofern sie im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen wird.