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Fassungsvergleich zu FlexKapGG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 179/2023 § 8↗RIS↗
Uneinheitliche Stimmabgabe
§ 8.
Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.