Änderungen zwischen den Fassungen
§ 139geändertZ 1
Dienstalterszulage, Verwendungszulage und Verwendungsabgeltung
§ 139.
Es sind anzuwenden:
1. § 119 Abs. 1 Einleitung und Z 1 auf die Wachebeamtinnen und Wachebeamten der Verwendungsgruppen W 1 und W 2,
2. § 121 und § 122 auf Wachebeamtinnen und Wachebeamte aller Verwendungsgruppen.