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Fassungsvergleich zu GKE-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übernahme von Geschäftsanteilen der GKE (GKE-G) 1
§ 3neu
in Kraft ab 19.06.1998 · idF BGBl. I Nr. 79/1998 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die in § 1 beschriebenen Vorgänge sind von sämtlichen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.