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Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
GOG-NR
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Geschäftsordnungsgesetz 1975 (GOG-NR)
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 61
neu
in Kraft ab 01.10.1975 · idF
BGBl. Nr. 410/1975
§ 61↗
RIS↗
§ 61
Läßt sich einer der Präsidenten in die Rednerliste eintragen, so übernimmt er in der Regel erst nach Erledigung des Gegenstandes wieder den Vorsitz.