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Fassungsvergleich zu HeimAufG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) 1
§ 20neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. I Nr. 11/2004 § 20↗RIS↗
5. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verweisungen
§ 20.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.