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Fassungsvergleich zu HolzHÜG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) 1
§ 18neu
in Kraft ab 07.08.2013 · idF BGBl. I Nr. 178/2013 § 18↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 18.
Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.