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Fassungsvergleich zu IJG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Integrationsjahrgesetz (IJG) 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.09.2017 · idF BGBl. I Nr. 75/2017 § 10↗RIS↗
Vollziehung
§ 10.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 5 Abs. 3 Z 4 und des § 7 Abs. 1 zweiter Satz der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.