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Fassungsvergleich zu IQS-G××

Änderungen zwischen den Fassungen

IQS-Gesetz (IQS-G) 1
§ 14neu
in Kraft ab 13.06.2019 · idF BGBl. I Nr. 50/2019 § 14↗RIS↗
3. Teil
Schlussbestimmungen
Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
§ 14.
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.
(2) Unbeschadet des Abs. 1 beziehen sich Verweise auf das BIFIE-Gesetz 2008 auf die mit 30. Juni 2020 geltende Fassung.