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Fassungsvergleich zu KartG 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kartellgesetz 2005 (KartG 2005) 1
§ 21neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. I Nr. 61/2005 § 21↗RIS↗
Berechnung von Marktanteilen
§ 21.
Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes sind Marktanteile nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen:
1. es ist auf eine bestimmte Ware oder Leistung (§ 23) abzustellen;
2. Unternehmen, die in der im § 7 beschriebenen Form miteinander verbunden sind, gelten als ein einziges Unternehmen;
3. bei der Berechnung von Anteilen auf dem inländischen Markt sind auch die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmer zu berücksichtigen.