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Fassungsvergleich zu KartG 2005××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kartellgesetz 2005 (KartG 2005) 1
§ 51neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. I Nr. 61/2005 § 51↗RIS↗
Ausschluss weiterer Gebühren
§ 51.
Neben den Rahmengebühren nach § 50 sind keine weiteren Gerichtsgebühren zu entrichten; dies gilt auch dann, wenn ein Rechtsmittel erhoben wird.