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Fassungsvergleich zu KIG 2017××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kommunalinvestitionsgesetz 2017 (KIG 2017) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.2017 · idF BGBl. I Nr. 74/2017 § 1↗RIS↗
Ziel und Zweck
§ 1.
Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse für besondere Baumaßnahmen.