Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5geändertZ 2, Z 3
Organe des Fonds
§ 5.
Organe des Fonds sind
1. das Präsidium (§ 6),
2. der Expertenbeirat die Geschäftsführung (§ 8 10) und
3. die Geschäftsführung sofern eingerichtet, der Expertenbeirat (§ 10 8).