Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9geändertBezeichnung, Text (neu)
Steuersatz
Die Steuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1 460 Euro, wird von ihr 1 095 Euro abgezogen.