Änderungen zwischen den Fassungen
§ 121hneu
Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2011
§ 121h.
In vor dem 1. Jänner 2012 eingeleiteten Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 diesbezüglich geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes weiter anzuwenden.