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Fassungsvergleich zu Marken-ÜG. 1953××

Änderungen zwischen den Fassungen

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953 (Marken-ÜG. 1953) 1
§ 19neu
in Kraft ab 19.04.1953 · idF BGBl. Nr. 38/1953 § 19↗RIS↗
§ 19.
Marken, die auf Grund des Abschnittes IV dieses Gesetzes in das Markenregister eingetragen werden, sind im Markenanzeiger zu veröffentlichen.