Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1aneu
II. ABSCHNITT.
Aufhebung von Rechtsvorschriften.
§ 1a.
Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 23. November 1942, Deutsches RGBl. II S. 364, und die Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 21. Dezember 1944, Deutsches RGBl. II S. 75, sind am 18. Oktober 1945 außer Kraft getreten.
(StGBl. Nr. 195/1945, §§ 1 und 2.)